Mehrwertsteuerfreie Lieferung von Solaranlagen und Komponenten an Privatkunden in Deutschland und Österreich
Die Bundesregierung von Deutschland hat im Umsatzsteuergesetz (§12 Abs. 3 UstG) erhebliche Steuererleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen und Komponenten für entsprechende Systeme beschlossen. Dies betrifft sowohl die Ertragssteuer, welche beim Verkauf des erzeugten Stroms anfällt, als auch die Umsatzsteuer für Erwerb, Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern.
Die Bundesregierung von Österreich hat mit dem Erlass des Bundesbegleitgesetzes 2024 unter §28 Abs. 62 UStG 1994 ebenfalls Erleichterungen für den Erwerb von Photovoltaikanlagen beschlossen. Diese sind begrenzt bis zum 31.12.2025 und für die begünstigte Bestellung bei Offgridtec gelten unter anderem folgende Voraussetzungen:
- Die Lieferung und Montage erfolgt innerhalb Österreichs.
- Photovoltaikanlagenspezifische Komponenten wie z.B. Wechselrichter, Dachhalterungen und Energiemanagementsysteme sind nur bei gleichzeitigem Erwerb kompatibler Photovoltaikmodule begünstigt.
Umsatzsteuerbefreit im Onlineshop bestellen:
Nur für Lieferland Deutschland möglich!
In unserem Shop findest du einige Produkte, für die eine mehrwertsteuerfreie Lieferung möglich ist. Diese erkennst du in den Produktübersichten an einem roten Banner am Produktbild.
- Die Produkte können bei Verfügbarkeit direkt in den Warenkorb gelegt werden.
- Um von der Steuerbefreiung zu profitieren musst du uns im Checkout bestätigen, dass du zum berechtigten Personenkreis gemäß den Voraussetzungen gehörst.
- Nach Bestätigung wird der Warenkorb neu berechnet, die entsprechenden Artikel werden mit 0% Steuer ausgewiesen und dein neuer Warenkorbwert berechnet.
Neu: Im näheren Umkreis von Eggenfelden kannst du ab sofort hier dein Angebot inkl. Montage und Installation anfordern.
Umsatzsteuerbefreit per Mail bestellen:
Nur für Lieferland Deutschland oder Österreich möglich!
- Sende uns deine Bestellung an die Mailadresse mehrwertsteuerfrei@offgridtec.com - Die Bestellung muss folgende Informationen beinhalten:
- Vollständiger Name
- Vollständige Rechnungs- und ggf. abweichende Lieferanschrift
- Eine gültige Telefonnummer
- Sofern die Zahlung via PayPal gewünscht ist, eine gültige PayPal-Mailadresse für das Zusenden einer Zahlungsaufforderung via PayPal
- Bearbeitung deiner Bestellung
- Deine Bestellung wird auf Steuerfreiheit gemäß den Voraussetzungen geprüft
- Die Anlage der Bestellung erfolgt für die berechtigten Artikel mit 0% Umsatzsteuer
- Die Bezahlung muss binnen 10 Tagen nach Auftragserteilung erfolgen, der Auftrag muss andernfalls storniert werden
- Eine Auftragsbezogene Information zum voraussichtlichen Lieferdatum erhältst du in deiner Auftragsbestätigung
Beachte: Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Berechtigung für den Nullsteuersatz nicht besteht oder bestand, wird der tatsächliche Steuersatz von 19% (DE) bzw. 20% (AT) angesetzt und der daraus resultierende Differenzbetrag an den Auftraggeber weiterbelastet. Der fehlende Mehrwertsteuerbetrag ist sofort fällig.
Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Mehrwertsteuerfreie Lieferung deiner Bestellung nur erfolgt, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies zulassen. Wir werden über Änderungen auf dieser Seite informieren, sowie per Newsletter. Sollten wir nach Beauftragung und Bezahlung weitere Informationen, Dokumente oder Bestätigungen brauchen, weil der Gesetzgeber dies verlangt, werden wir dich darüber proaktiv informieren. Sollte deine Bestellung Artikel enthalten die unserer Ansicht nach nicht unter das neue Gesetz fallen, informieren wir dich darüber ebenfalls proaktiv und schlagen eine entsprechend angepasste Vorgehensweise vor.
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Produkt ist voraussichtlich verfügbar ab 31. Januar 2025
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Hintergrundinformationen
In Deutschland wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 (BStBl. I 2023 S. 7) ein neuer Absatz 3 im § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG) angefügt. Nach § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 UStG ermäßigt sich die Steuer für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage auf 0 Prozent. Dies beinhaltet auch die für den Betrieb einer PV-Anlage wesentlichen Komponenten sowie Stromspeicher. Die Regelung gilt für Photovoltaikanlagen, die auf oder in der Nähe von Privatwohnungen installiert werden. Gleiches gilt für Anlagen, die auf öffentlichen oder anderen Gebäuden installiert werden, die dem Gemeinwohl dienen. Mit diesen Maßnahme werden steuerliche Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abgebaut. Der neue Absatz 3 des UStG ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. getreten.
In Österreich regelt § 28 Abs. 62 UStG 1994, dass ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 keine Umsatzsteuer auf Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen anfällt (Nullsteuersatz). Dies gilt, wenn die Engpassleistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 kW (peak) beträgt und die Anlage auf oder in der Nähe bestimmter Gebäude betrieben wird. Zudem darf bis zum 31. Dezember 2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) eingebracht worden sein.
Detaillierte Informationen dazu findest du auch weiter unten in den weiterführenden Links/Quellangaben zum Thema.
Für uns als Online Händler ergeben sich daraus vor allem folgende Fragen:
- Muss jede Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen sein, um vom Nullsteuersatz profitieren zu können?
- Betreiber von PV-Anlagen gelten in Deutschland als Unternehmer im Sinne des UStG und müssen sich grundsätzlich beim Finanzamt anmelden. Diese Anmeldung ist generell schnell und einfach erledigt, kann jedoch entfallen, wenn die PV-Anlage nach § 3 Nummer 72 EStG begünstigt ist, das Unternehmen sich ausschließlich auf den Betrieb der PV-Anlage gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 UStG beschränkt und die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet wird. In Österreich gelten abweichende Bestimmungen.
- Muss das Vorliegen der Voraussetzungen durch uns als Händler geprüft und dokumentiert werden?
- Eine Überprüfungs- und Dokumentationspflicht ist bisher nicht bekannt. Daher gehen wir aktuell davon aus, dass die Voraussetzungen gegeben sind, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Weiterführende Links / Quellen
Link zu FAQs zu "Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen" (Deutschland):
https://www.bundesfinanzministerium.de/...
Link zum Marktstammdatenregister (Deutschland):
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/
Link zum Umsatzsteuergesetz 1994 §28 (Österreich):
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe
Link zu FAQs zum Steuersatz für Photovoltaikmodule (Österreich):
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/...
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