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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB - Kundeninformationen - AGB für Beauftragung einer Fullservice-Photovoltaikanlage mit Montage

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Offgridtec GmbH) über die Internetseite www.offgridtec.com schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren .

Wir verkaufen die Ware teilweise oder ausschließlich als Kommissionär in eigenem Namen auf fremde Rechnung, das heißt für einen Dritten als Eigentümer der Ware. Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten sind ungeachtet dessen wir.

(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen. 

(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren  werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nach Anklicken der Schaltfläche "Kasse" oder "Weiter zur Bestellung"
  (oder ähnliche Bezeichnung) und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal (Express/Plus/Checkout), Amazon Pay, Sofort, giropay) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.


Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche ("zahlungspflichtig bestellen", "kaufen" / "jetzt kaufen", "kostenpflichtig bestellen", "bezahlen" / "jetzt bezahlen" oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.
 
(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten

(1) Zahlung per SOFORT / Sofortüberweisung
Bei Auswahl der Zahlungsart Sofort / Sofortüberweisung erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Sofort GmbH (Theresienhöhe 12, 80339 München, Deutschland; „SOFORT“). Die Sofort GmbH ist ein Unternehmen der Klarna Group (Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden). Voraussetzung für die Nutzung der Zahlungsart per SOFORT ist, dass Sie über ein hierfür freigeschaltetes Online-Banking-Konto verfügen. Beim Zahlungsvorgang im Rahmen der Bestellung müssen Sie sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber SOFORT bestätigen. Die Belastung Ihres Bankkontos erfolgt unmittelbar nach Abgabe der Bestellung. Nähere Informationen zu SOFORT finden Sie unter https://www.klarna.com/sofort/.
 
(2) Zahlung über Klarna
In Zusammenarbeit mit dem Zahlungsdienstleister Klarna Bank AB (publ) (Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden; „Klarna“) bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna:
  • Lastschrift („Pay Now“)
  • Kreditkarte
Die Nutzung der Zahlungsarten Rechnung und/ oder Ratenkauf und/ oder Lastschrift setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Insofern leiten wir Ihre Daten im Rahmen der Kaufanbahnung und Abwicklung des Kaufvertrages an Klarna zum Zwecke der Adress- und Bonitätsprüfung weiter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nur diejenigen Zahlarten anbieten können, die aufgrund der Ergebnisse der Bonitätsprüfung zulässig sind.

Nähere Informationen zu Klarna sowie die Klarna Nutzungsbedingungen für Deutschland finden Sie unter https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/de_de/user und https://www.klarna.com/de/.

§ 4 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


§ 5 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(3) Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.

(4) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

a)  Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b)  Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

c)  Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:


- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

§ 6 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.





II. Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers

Offgridtec GmbH
Im Gewerbepark 11
84307 Eggenfelden
Deutschland
Telefon: 087219199400
E-Mail: info@offgridtec.com



Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.


Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1. Vertragssprache ist deutsch .

3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem  können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.

3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.

4. Verhaltenskodizes

4.1. Wir haben uns den Käufersiegel-Qualitätskriterien der Händlerbund Management AG unterworfen, einsehbar unter: https://www.haendlerbund.de/de/downloads/kaeufersiegel/kaeufersiegel-zertifizierungskriterien.pdf.

5. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

6. Preise und Zahlungsmodalitäten

6.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

6.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

6.3. Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von uns nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die von Ihnen zu tragen sind. 

6.4. Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind von Ihnen in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.

6.5. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

6.6. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

7. Lieferbedingungen

7.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.

7.2. Soweit Sie Verbraucher sind, ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.

Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.

8. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service.

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • Mehrwegverpackungen.

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.


III. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beauftragung einer Fullservice-Photovoltaikanlage mit Montage

§ 1. Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen zwischen der Firma Offgridtec GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Martin und Christian Krannich, Im Gewerbepark 11, 84307 Eggenfelden (nachfolgend „Offgridtec“), und ihren Kunden. Diese AGB gelten für Verbraucher und Unternehmer.
2. Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB-Bezug genommen wird.
3. Mit der Beauftragung gelten die AGB als angenommen. Abweichungen von diesen Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Offgridtec ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.
4. Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps. Offgridtec schuldet dabei die Hauptleistung gegenüber dem Kunden. Der Kunde schuldet Offgridtec die Zahlung der Vergütung.

§ 2. Vertragsschluss
1. Die Darstellungen und Werbungen der Produkte und Leistungen auf der Webseite der Offgridtec (https://www.offgridtec.com/ bzw.- https://www.offgridtec.com/mypv) stellen keine rechtlich bindenden Angebote zum Abschluss eines Vertrages dar. Auf Anfrage des Kunden gibt die Offgridtec mittels Erklärung in Textform (z. B. per E-Mail) ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Dieses Angebot hat eine Gültigkeit von 30 Tagen sofern im Angebot nicht anders angegeben. Der Kunde kann das Angebot schriftlich oder in Textform mittels eindeutiger Erklärung (z. B. Gegenzeichnung des Angebotes) verbindlich annehmen und diese Annahme Offgridtec übergeben oder übersenden. Mit Annahme des Angebots durch den Kunden entsteht ein verbindliches Vertragsverhältnis zwischen den Parteien.
2. Das im Angebot benannte Material ist üblicherweise Lagerbestand von Offgridtec oder ihrer Zulieferer. Insoweit nicht abweichend vereinbart, kann Offgridtec auch vergleichbare Produkte mit der gleichen Leistungsbeschreibung im Rahmen der Leistungserbringung verwenden. Offgridtec ist nicht an bestimmte Marken und konkrete Produkte gebunden.
3. Insoweit der Kunde ein konkretes Produkt wünscht und hierüber eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde bzw. dies im Angebot und der Annahme, einem etwaigen Vertrag oder anderweitig in Textform festgehalten wurde und dieses Produkt sich nicht im Lagerbestand von Offgridtec befindet und erst bestellt werden muss, erfolgt der Vertragsschluss unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer der Offgridtec. Sofern vereinbart, wird das Produkt erst bestellt, wenn eine vereinbarte Anzahlung des Kunden eingegangen ist (sog. kongruentes Deckungsgeschäft). Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil die Offgridtec von ihrem Lieferanten ohne ihr Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert wird, ist die Offgridtec zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird die Offgridtec den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten. Der Kunde hat in diesem Fall ebenso die Möglichkeit, eine vergleichbare Anlage zu erhalten. Als Grundlage für die Vergleichbarkeit wird die Leistungsbeschreibung bei Vertragsschluss genommen.

§ 3. Lieferung
1. Die auf der Webseite der Offgridtec sowie in dem Angebot angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit diese nicht als verbindlich gekennzeichnet sind. Nach Auftragserteilung werden mit dem Kunden verbindliche Liefer- und Montagetermine abgestimmt. Insoweit ein konkretes Produkt auf Kundenwunsch bestellt werden muss (vgl. § 2. Abs. 3) kann es aufgrund der aktuellen Marktsituation zu Verspätungen oder Änderungen der Lieferzeiten seitens der Lieferanten von Offgridtec kommen. Insoweit wird dem Kunden erst zu einem späteren Zeitpunkt eine konkrete Lieferzeit benannt werden, sobald diese nach Bestellung des Produktes Offgridtec bekannt wird.
2. Die Lieferung erfolgt entsprechend der Absprache zwischen Offgridtec und dem Kunden in der Regel 1 – 7 Tage vor dem mit dem Kunden abgestimmten Montagetermin. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung vor dem Montagetermin zu ermöglichen und den Lieferanten eine Abstellerlaubnis für das Material auf seinem Grundstück bis zur Montage zu gewähren. Die Anlieferung der Module und der Unterkonstruktion erfolgt per LKW oder Transporter, der die Ware auf dem Grundstück ablegt. Das technische Montagematerial (Wechselrichter, Stromspeicher, Wallbox o. ä.) wird in der Regel durch den beauftragten Lieferanten angeliefert.
3. Die Liefer-/ Leistungsfrist verlängert sich oder ein Liefer-/ Leistungstermin verschiebt sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse sowie höherer Gewalt, die außerhalb des Willens der Offgridtec liegen, z. B. Betriebsstörungen - insbesondere bei Betriebsschließungen oder aufgrund behördlicher Anordnungen -, witterungsbedingte Unterbrechungen der Leistungserbringung, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefer-/ Leistungsgegenstands von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Subunternehmern eintreten. Die Liefer-/ Leistungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Solche Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden schnellstmöglich mitgeteilt. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
4. Für Liefer-/ Leistungsverzögerungen aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Kunden kann die Offgridtec nicht haftbar gemacht werden.
5. Teillieferungen/ -leistungen sind innerhalb der von der Offgridtec angegebenen Liefer-/ Leistungsfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch/ die Nutzung daraus nicht ergeben.
6. Konstruktions- oder Formänderungen sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens Offgridtec bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind und hierzu keine Abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien besteht.
7. Dem Kunden wird, insoweit nicht anders vereinbart, ausdrücklich keine Zusicherung bezüglich der Lieferung eines bestimmten Produktes, wie z. B. eines Moduls- und Wechselrichter-Fabrikats sowie eines bestimmten Modultyps, gegeben. Die Auswahl dieser Systemkomponenten erfolgt durch Offgridtec unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Auftragsausführung. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
8. Falls die Offgridtec aufgrund von Liefer-/ Leistungsproblemen ihrer Zulieferer die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, behält sie sich das Recht vor, gleichwertige Komponenten in Bezug auf Qualität und Preis von anderen Bezugsquellen zu beschaffen und zu liefern, wenn nicht anders vereinbart. Die Angaben des Herstellers, die im Vertrag enthalten sind, stellen in diesem Zusammenhang keine zugesicherten Eigenschaften dar. Sollte eine Ersatzlieferung unmöglich sein, haben Offgridtec sowie der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall wird Offgridtec den Kunden umgehend benachrichtigen und eventuelle Anzahlungen unverzüglich erstatten.
9. Der Kunde kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die Offgridtec auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt die Offgridtec in Verzug.
10. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung der Offgridtec aus anderen - vom Kunden zu vertretenden - Gründen, so ist die Offgridtec berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.
11. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
12. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Art der Beförderung, der Transportweg, Art und Umfang der benötigten Schutzmittel und die Auswahl des Spediteurs/ Frachtführers sowie die Verpackung von der Offgridtec nach ihrem Ermessen frei wählbar.

§ 4. Vergütung und Leistungsumfang
1. Die ausgewiesenen Preise gelten inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer bzw. bei anderslautenden gesetzlichen Bestimmungen gelten Nettopreise (Nullsteuersatz). Die ausgewiesenen Preise sind Festpreise und, soweit nicht anders angegeben, Pauschalpreise. Lohn- und Materialkosten werden nur auf Anfrage des Kunden bei Offgridtec getrennt ausgewiesen. Eventuelle Gebühren oder Netzanschlusskosten sowie jedwede sonstigen Kosten, die der am gewünschten Installationsort zuständige Strom- bzw. Verteilnetzbetreiber (örtliche Stadtwerke o. a.) im Zusammenhang mit dem Netzanschluss, der Inbetriebnahme und/ oder dem Betrieb der Anlage oder für die Abrechnung von Einspeiseerlösen oder für sonstige Leistungen in Rechnung stellt, sind in dem Gesamtpreis nicht enthalten und vom Kunden selbst zu tragen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise für alle Leistungen in Euro.
2. Die Abrechnung erfolgt pauschal entsprechend der vertraglichen Vereinbarung.
3. Soweit durch die Offgridtec finanzielle Berechnungen und Prognosen, Berechnungen des Stromertrags von Solar-/ Photovoltaikanlagen und/ oder sonstige Ertragsberechnungen und/ oder Berechnungen zur Stromeinsparung angeboten oder erstellt werden, gelten folgende Bestimmungen: Kalkulationen stellen lediglich Beispielrechnungen dar, die keine Verbindlichkeit haben, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für diese Kalkulationen werden aufgrund mathematischer Modelle und langfristiger Wettermodelle geschätzte Werte verwendet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass steuerliche Aspekte bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung unberücksichtigt bleiben. Die Offgridtec haftet nicht für die Richtigkeit der Kalkulationen, ebenso wenig für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Kalkulationen enthaltenen Angaben und den realen Energieertrag, der durch verschiedene äußere und materialbedingte Umstände abweichen kann. Die Kalkulationen stellen ferner keine Geschäftsgrundlage für den Abschluss des Vertrages dar. Auf Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Ertragsprognosen werden keine Garantien gegeben.
4. Die Offgridtec behält sich vor, ihr übertragene Aufgaben auch von Dritten ausführen zu lassen. Die Ablehnung eines Dritten durch den Kunden ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig. Die Offgridtec ist berechtigt, Arbeiten sowohl auf dem Dach als auch im Haus des Kunden mit Subunternehmern durchzuführen, ohne dass eine Freigabe durch den Kunden erforderlich ist.
5. Da die Offgridtec berechtigt ist, sich zur Durchführung des Vertrages Dritter zu bedienen, tritt diese jegliche Gewährleistungsansprüche an den Kunden ab.

§ 5. Zahlungsbedingungen
1. Die für die Leistungen zu zahlende Vergütung wird, soweit nicht anders vereinbart, je nach Baufortschritt in mehreren Abschlagsrechnungen, mit Anzahlungen und nach Herstellung der technischen Funktionalität, z. B. bei Photovoltaik-Anlagen nach eigenständiger Stromproduktion, Funktion des Stromspeichers, in einer Schlussrechnung in Rechnung gestellt. Eine spätere Inbetriebnahme und Freigabe/ -schaltung durch den Netzbetreiber hat auf die Fälligkeit der einzelnen Rechnungsbeträge keinen Einfluss. Offgridtec ist berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen. Bei entsprechender Vereinbarung kann auch eine Gesamtrechnung vor Leistungserbringung und die Zahlung sodann in monatlichen Raten erfolgen. Weiter nicht im Angebot enthaltene Kosten (z. B. Einfuhr- oder Zollgebühren) sind von dem Kunden selbst zu tragen. Die Zahlung hat per Überweisung zu erfolgen.
2. Für die für die Leistungen zu zahlende Vergütung gilt, soweit nicht anders vereinbart, folgendes: a. 1. Abschlagszahlung i.H.v. 20% i. Diese Anzahlung ist nach Beauftragung sofort fällig ii. Nach Eingang der Anzahlung beginnt Offgridtec mit der weiteren Tätigkeit. b. Abschlag i.H.v. 70% nach Lieferung Module und Montagematerial, vor DC-Installation c. Schlusszahlung i.H.v. 10% nach erfolgreicher Inbetriebnahme und Abschluss aller Arbeiten inkl. Netzanschluss und Anmeldung beim EVU
3. Weiter nicht im Angebot enthaltene Kosten (z. B. Einfuhr- oder Zollgebühren) sind von dem Kunden selbst zu tragen. Die Zahlung hat per Überweisung zu erfolgen.
4. Soweit nicht anders vereinbart, ist der jeweils geschuldete Rechnungsbetrag, abgesehen von der ersten Abschlagszahlung, innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss und Rechnungslegung zu begleichen.
5. Insoweit ein konkretes Produkt auf Kundenwunsch bestellt werden muss, bestellt die Offgridtec die erforderlichen Materialien bei ihrem Zulieferer erst nach erfolgter Anzahlung durch den Kunden. Die Offgridtec übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einem Verzug des Kunden hinsichtlich der Anzahlungssumme resultieren. Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit nicht und kommt es infolgedessen zu einer Preisänderung, werden die daraus resultierenden Mehrkosten dem Kunden von Offgridtec in Rechnung gestellt.
6. Insoweit der Kunde nach Zahlungsfälligkeit die vereinbarte Vergütung nicht ausgeglichen hat, wird die Offgridtec GmbH durch Übermittlung einer Mahnung eine weitere Zahlungsfrist setzen. Ist der Kunde Unternehmer, kommt er automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, wenn die Rechnung nicht binnen 7 Tagen nach Fälligkeit ausgeglichen wird. Bei Zahlungsverzug behält sich Offgridtec das Recht vor, die Arbeiten bis zur Zahlung der fälligen Forderung einzustellen.
7. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Offgridtec berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten bei Verbrauchern bzw. in Höhe von 9 Prozentpunkten bei Unternehmern über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn Offgridtec eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Der Anspruch der Offgridtec aus § 288 Abs. 5 BGB bleibt hiervon unberührt.
8. Offgridtec steht es frei, dem Kunden, für jede ausgesprochene Mahnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3,00 Euro inkl. USt. in Rechnung zu stellen. Dies gilt unabhängig von einem Verzug des Vertragspartners bereits für die erste Mahnung sowie für jede weitere Mahnung in derselben Angelegenheit.
9. Offgridtec behält sich vor, fällige Forderungen an Dritte (Inkassounternehmen) abzutreten.
10. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von der Offgridtec nicht anerkannten oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüche des Kunden ist nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen, insoweit der Kunde kein Verbraucher ist.

§ 6. Montage, Genehmigungen, Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Voraussetzung für die Installation der von dem Kunden in Auftrag gegebenen Anlage ist die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde erklärt mit Vertragsschluss verbindlich, Eigentümer des Gebäudes auf bzw. in dem die Anlage installiert werden soll oder in anderer Weise berechtigt zu sein.
2. Der Kunde unterstützt die Offgridtec bei der Leistungserfüllung. Im Besonderen zählt dazu die Zurverfügungstellung sämtlicher Unterlagen (insb. Dokumente), Zugänge usw., soweit vereinbart, erforderlich oder nützlich, sowie die Einholung etwaig notwendiger Genehmigungen oder Zustimmungen. Der Kunde hat das von der Offgridtec zur Verfügung gestellte Datenblatt gewissenhaft auszufüllen bzw. gewissenhafte und zutreffende Angaben zu machen; dessen Angaben werden für die Bemessung der Mindestgröße der Solargeneratoren, die Batteriegröße und die Wechselrichterleistung herangezogen. Die Beantragung und Beschaffung aller für die Errichtung der Anlage und ihre Nebeneinrichtungen sowie für den Netzanschluss und Betrieb der Anlage erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen und Bewilligungen sowie die Wahrnehmung aller beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur vorzunehmenden Mitteilungen ist ausschließlich Aufgabe des Kunden, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Davon ausgenommen ist die Anmeldung beim Netzbetreiber. Der Kunde ist verpflichtet, der Offgridtec und dem von der Offgridtec hinzugezogenen Elektriker die dafür notwendigen Vollmachten zu seiner Vertretung gegenüber dem Netzbetreiber rechtzeitig zu erteilen. Soweit Montageleistungen vereinbart wurden, hat der Kunde für eine ungehinderte Einbringung aller von der Offgridtec zu liefernden Materialien und für einen ungehinderten Zugang zum Objekt, an dem die Montageleistung zu erbringen ist, insbesondere den Dachflächen und Gebäudeteilen, auf denen die Anlage und ihre Nebeneinrichtungen (Wechselrichter, Solarstromspeicher etc.) zu installieren sind, zu sorgen. Zudem hat der Kunde eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass ein für die Montage ggf. notwendiges Gerüst aufgestellt werden kann. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, sämtliche essenzielle Informationen bereits bei Zustandekommen des Vertragsverhältnisses mitzuteilen. Zudem sind alle Abnahmetermine laut Projektplanung einzuhalten.
3. Die von der Offgridtec gelieferte Ware muss, soweit ohne auspacken möglich, vom Kunden auf Vollständigkeit und Transportschäden geprüft und sicher gelagert werden. Solar- oder PhotovoltaikModule können im Außenbereich abgedeckt gestapelt werden. Kartons mit Dachhaken, Montageprofilen sowie anderen Metallteilen dürfen ebenfalls im Freien gelagert werden. Kartons, die elektronische Geräte wie Leistungsoptimierer, Batteriespeicher, Wechselrichter oder Zubehörteile enthalten, müssen hingegen in trockener Umgebung gelagert werden. Sollte dies dem Kunden nicht möglich sein, muss unverzüglich eine Mitteilung an die Offgridtec erfolgen. Für Schäden und Verluste, die aufgrund unsachgemäßer Lagerung entstehen, haftet der Kunde. Transportschäden müssen umgehend, spätestens innerhalb von 3 Tagen gemeldet werden.
4. Der Kunde stellt sicher, dass das Gebäude und insbesondere der Dachstuhl der zusätzlichen Last einer Anlage standhalten kann und beauftragt ggf. auf seine eigenen Kosten zur Überprüfung der Standsicherheit einen Baustatiker. Die Feststellung bzw. Sicherstellung der Standsicherheit ist nicht von der durch die Offgridtec erbrachten Planung umfasst. Sollte die Offgridtec nach Abschluss des Vertrags Mängel in der Standsicherheit feststellen, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden etwaige bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt davon unberührt.
5. Die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen der einschlägigen Landesbauordnung durch den Kunden wird von der Offgridtec vorausgesetzt. Die entsprechende Prüfung und die gegebenenfalls erforderliche Schaffung der notwendigen Voraussetzungen obliegen dem Kunden. Er trägt auch die damit im Zusammenhang stehenden Kosten. Soweit nicht anders vereinbart, schuldet die Offgridtec die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen nicht.
6. Der Kunde übersendet der Offgridtec alle für die Projektrealisierung erforderlichen Unterlagen (insb. Dokumente) auf schnellstem Weg. Die Offgridtec präferiert die Zurverfügungstellung in digitaler Form. Der Kunde versichert, an sämtlichen Unterlagen die erforderlichen Rechte zur Weiterverwendung zu haben.
7. Sollten sich während der Projektierung oder der Projektumsetzung bauliche Risiken oder Gefahrenstellen (dazu gehören auch Umweltgefährdungen) ergeben, oder gesetzliche Vorschriften und Regelungen eine vertragsgerechte Auftragsausführung behindern, ist die Offgridtec berechtigt, das Projekt zu unterbrechen. Sofern möglich und vom Kunden gewünscht, erstellt die Offgridtec dem Kunden ein Angebot zur Abstellung der Projektbehinderung. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an oder stellt er die Mängel nicht eigenständig oder durch einen eigens beauftragten Fachunternehmer ab, behält sich die Offgridtec vor, die weitere Umsetzung des Auftrags abzulehnen. Die Offgridtec ist dazu berechtigt, dem Kunden etwaige bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt unberührt.
8. Bei der Montage der Anlage können Dachziegel beschädigt oder zerstört werden. Dem Kunden obliegt es, ausreichend Dachziegel bereitzustellen.
9. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nach, wird er von der Offgridtec schriftlich darauf hingewiesen. In diesem Fall verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend der Wartezeit bezüglich der zu erwartenden Mitwirkung. Offgridtec behält sich bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere im Fall von Zahlungsverzug, das Recht vor, nach Ablauf einer gesetzten Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die bereits gelieferte Ware zurückzunehmen. Zu diesem Zweck darf Offgridtec das Grundstück des Kunden betreten und die gelieferte Ware zur Begleichung offener Forderungen gegen den Kunden veräußern.
10. Der Kunde hat davon Kenntnis, dass Offgridtec keinen Einfluss auf die Bearbeitung der Genehmigung beim Netzbetreiber hat. Weder den aktuellen Status noch die Bearbeitungsdauer kann Offgridtec beeinflussen. Bei einigen Energieversorgern kann die Bearbeitungszeit der Genehmigung der Anlage bis zu 6 Monate betragen. Nach dem Anschluss der Anlage des Kunden stellt Offgridtec sicher, dass sie keinen Strom ins Netz einspeist. Diese Sperre wird erst nach der Genehmigung durch den Energieversorger aufgehoben. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Haushalt des Kunden mit dem Strom seiner Anlage versorgt.

§ 7. Eigentumsvorbehalt
1. Die Offgridtec behält sich das Eigentum an den zu leistenden Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag bzw. aus einer laufenden Geschäftsbeziehung, wenn der Kunde Unternehmer ist, vor. Der Kunde hat die Gegenstände während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter, insbesondere im Wege der Zwangsvollstreckung, hat der Kunde die Offgridtec unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
3. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen - der Offgridtec nicht gehörenden - Gegenständen durch den Kunden zu einer einheitlichen neuen Sache steht der Offgridtec das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltsgegenstandes zum Wert des anderen verarbeiteten und/ oder eingefügten Gegenstandes im Zeitpunkt der Verarbeitung und/ oder Verbindung zu. Das für die Offgridtec demnach entstehende Miteigentum gilt als Vorbehaltsgegenstand im Sinne dieser Bestimmungen.
4. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich der Forderungen der Offgridtec ganz oder teilweise in Verzug, ist diese berechtigt, den Vorbehaltsgegenstand jederzeit herauszuverlangen und anderweitig darüber zu verfügen und noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, auch wenn die Offgridtec nicht vom Vertrag zurückgetreten ist. Eine weitere Mahnung oder Fristsetzung ist hierfür nicht erforderlich. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten durch die Offgridtec gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
5. Der Kunde hat der Offgridtec alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen die vorgenannten Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf den Gegenstand entstehen.

§ 8. Abnahme der Leistung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung – abgesehen von unwesentlichen Mängeln – innerhalb von 10 Tagen nach vertragsgemäßer Herstellung abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erfolgt, wenn sie nicht ausdrücklich verweigert wird. Bei gravierenden Abweichungen wird Offgridtec diese in angemessener Zeit beseitigen und den Liefer-/ Leistungsgegenstand zur erneuten Abnahme vorbringen. Satz 1 und Satz 2 gelten ebenso bei ggf. vereinbarten Zwischenabnahmen. In jedem Fall gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde den Leistungsgegenstand nutzt oder bezahlt.
2. Nach Abnahme der Leistung durch den Kunden sind alle Gewährleistungsansprüche für Mängel ausgeschlossen, die er bei Abnahme kannte oder hätte erkennen müssen bzw. fahrlässig nicht kannte, es sei denn, er behält sich für den von ihm bestimmten Mangel das Recht zur Beseitigung vor. Bei erfolgten Zwischenabnahmen ist der Kunde zudem verpflichtet, etwaigen Mehraufwand der Offgridtec zu vergüten, insoweit Änderungen durchgeführt werden müssen, die auf Fehlern beruhen, die bei der Zwischenabnahme durch den Kunden hätten erkannt werden müssen.
3. Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen, das von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen ist. Die Offgridtec kann sich bei der Durchführung der Abnahme und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls von einem Dritten vertreten lassen.
4. Hinsichtlich des Gefahrübergangs gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 9. Urheberrechte, Nutzungsrechte
1. Die Offgridtec behält sich an allen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen im Zuge der Vertragsanbahnung und -abwicklung dem Kunden zugänglich gewordenen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Offgridtec weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
2. Ferner behält sich die Offgridtec das Recht vor, Fotos der von ihr installierten Anlagen unter Angabe des Standortes (PLZ und Ort) zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung zu nutzen und zu veröffentlichen. Der Kunde kann hiergegen jederzeit Widerspruch erheben. Der Kunde überträgt der Offgridtec hierfür entsprechende Nutzungsrechte.

§ 10. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
1. Die Gewährleistungsfrist bei Sachmängeln an Bauwerken oder an Sachen für ein Bauwerk beträgt fünf Jahre und beginnt mit dem Tag der Abnahme. Die Einschränkungen der Gewährleistungsfrist gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und bei Vorsatz der Offgridtec. Ist der Kunde Unternehmer, hat er während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel der Offgridtec unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
2. Offgridtec gewährleistet, dass die Anlage frei von Mängeln ist. Die Mangelfreiheit bestimmt sich vor allem nach der über die Beschaffenheit der Anlage getroffenen Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Anlage gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. Offgridtec und der Kunde sind sich darüber einig, dass in den Leistungsbeschreibungen und/ oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen der Anlage keine Garantien oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen. Dies gilt insbesondere für die Angabe von zu erreichenden Gewinnen.
3. Offgridtec übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für Material oder Geräte, die nicht von Offgridtec beschafft wurden und bei denen während oder nach der Installation Probleme auftreten. Ebenso übernimmt Offgridtec keine Garantie oder Gewährleistung für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder Installationen seitens des Kunden auftreten. Sollte Offgridtec mit der Beseitigung solcher nachträglich auftretenden Fehler beauftragt werden, rechnet Offgridtec die Arbeit nach ihrem aktuellen Stundenlohn auf Stundenbasis ab.
4. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen) übernimmt Offgridtec jedoch keine Haftung.
5. Die Offgridtec erbringt die Nacherfüllung bei Sachmängeln nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Insoweit die von Offgridtec gewählte Art der Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist, hat dieser das Recht, die gewählte Art abzulehnen. Offgridtec stehen zwei Versuche wegen desselben Mangels zu. Als Nacherfüllung gilt auch die Bereitstellung einer Umgehungslösung.
6. Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Seriennummer eines gelieferten Gerätes/ Bauteiles unkenntlich gemacht oder am Produkt angebrachte Datumsplatten, CEoder TÜV-Prüfsiegel oder sonstige Sicherungsmarkierungen entfernt oder zerstört wurden. Ausgenommen von den Gewährleistungsansprüchen sind Teile, die bedingt durch Verschleiß erneuert oder ausgetauscht werden müssen.
7. Für den Fall, dass die Nacherfüllung für Offgridtec nicht möglich oder unzumutbar ist, hat der Kunde das Recht, den Vertrag nach Erstattung der gezogenen Nutzungen rückabzuwickeln.
8. Hat der Kunde die Offgridtec wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Offgridtec nicht zur Gewährleistung verpflichtet, hat der Kunde der Offgridtec den entstandenen Aufwand zu ersetzen, soweit er hätte erkennen können, dass der Mangel nicht durch die Offgridtec verursacht wurde.
9. Die Gewährleistung entfällt insbesondere, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Offgridtec die Vertragsleistung selbst ändert, durch Dritte ändern lässt oder nicht gemäß den vorgeschriebenen Betriebs- und Wartungsrichtlinien betreibt und wartet, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass die in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen der Vertragsleistung oder Abweichungen von Richtlinien verursacht worden sind. Keine Gewähr wird insbesondere übernommen für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund oder Befestigungskonstruktionen, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von der Offgridtec zu verantworten sind.
10. Der Arbeitsbereich muss vor Arbeitsbeginn vom Kunden geräumt werden. Falls Gegenstände nicht entfernt wurden, behält sich Offgridtec das Recht vor, diese eigenständig beiseitezulegen. In einem solchen Fall übernimmt Offgridtec keine Haftung für Schäden an den Gegenständen oder daraus resultierenden Schäden.
11. Bei Stromabschaltungen beim Kunden übernimmt Offgridtec keine Verantwortung für Schäden an elektrischen Geräten, die durch das Ein- und Ausschalten des Stroms entstehen. Dem Kunden wird empfohlen, vor jeglichen Arbeiten Kontakt mit seiner Versicherung aufzunehmen, um sicherzustellen, dass der Kunde gegen mögliche Überspannungen im Stromnetz abgesichert ist. Des Weiteren haftet Offgridtec nicht für etwaige Datenverluste, selbst bei unbeabsichtigten Abschaltungen.
12. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten der Offgridtec, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
13. Für Geräte, die eine Internetkommunikation erfordern, muss der Kunde sicherstellen, dass im Standort ausreichend WLAN-Signal oder ein RJ45-Port bzw. Kabel zur Verfügung steht.

§ 11. Haftungsbegrenzung, Haftungsausschluss
1. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet die Offgridtec nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften.
2. Schadensersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Offgridtec nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf.
4. Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikten sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind, jedoch begrenzt auf maximal 30 % der Vergütung für die schadensverursachende Leistung.
5. Die vorangegangenen Bestimmungen Nr. 1-4 gelten auch bei Handlungen von Verrichtungsund Erfüllungsgehilfen der Offgridtec.
6. Die Haftung der Offgridtec für indirekte und Folgeschäden wie entgangenem Gewinn, Ausfallzeiten, Vermögenschäden, Datenverlust oder Datenbeschädigung, ist ausgeschlossen.
7. Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
8. Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach Garantie oder dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen, die Verjährungsbegrenzung sowie die gekürzte Gewährleistung keine Anwendung.
9. Die Offgridtec ist nicht verpflichtet, wenn nicht ausdrücklich vereinbart, die rechtliche Zulässigkeit vereinbarter Leistungen zu kontrollieren. Wird die Offgridtec mit solch einer Kontrolle beauftragt, hat der Kunde die daraus resultierenden Gebühren und Kosten der Offgridtec und Dritter zu tragen, wenn nicht anders vereinbart.

§ 12. Datenschutz
1. Die Parteien erheben personenbezogene Daten des jeweils anderen zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Weiter dürfen die Parteien die Daten des jeweils anderen auch zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und so weit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen ist möglich. Zudem hat der Betroffene das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Betroffene direkt an den entsprechenden Vertragspartner richten. Der Betroffene hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse des entsprechenden Vertragspartners gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.
2. Insoweit Offgridtec für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, verpflichten sich die Parteien, einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 26 DSGVO gesondert zu vereinbaren.

§ 13. Änderung der AGB
1. Offgridtec behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
2. Gegenüber Bestandskunden ist eine Änderung der vereinbarten AGB unter den folgenden Einschränkungen möglich: Umstände, die eine solche Änderung rechtfertigen, sind nachträglich eingetretene, unvorhersehbare Änderungen, die die Offgridtec nicht veranlasst und auf die sie keinen Einfluss hat und die sich einseitig zulasten einer Partei auswirken, sowie in den AGB entstandene Lücken, die zu Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages führen. Die Offgridtec wird dem Kunden die abgeänderten AGB sechs Wochen vor deren Inkrafttreten übersenden und dabei die Umstände, die Anlass der Änderung sind, sowie den Umfang der Änderungen benennen. Sofern der Kunde der Änderung nicht vor Inkrafttreten schriftlich oder per Fax widerspricht, sondern durch weitere Inanspruchnahme der Leistungen von der Offgridtec seine Zustimmung zu den neuen AGB erklärt, gilt die Änderung als akzeptiert; die AGB in ihrer dann geänderten Fassung gelten dann ab dem angekündigten Zeitpunkt auch für bestehende Verträge. Im Falle des rechtzeitigen formwirksamen Widerspruchs gelten im Verhältnis der Parteien die früheren AGB weiter; in diesem Fall sind sowohl der Kunde als auch die Offgridtec berechtigt, den Vertrag mit ordentlicher Frist zu kündigen.

§ 14. Schlussbestimmungen
1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der Offgridtec zuständig ist. Die Offgridtec ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit der Offgridtec geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.
4. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsdokumente werden bei Offgridtec gespeichert und können auf Verlangen des Kunden nochmals ausgehändigt werden.
5. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen oder die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.


letzte Aktualisierung: 06.05.2024